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Şişli, Türkei · 786 Klinikbewertungen
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Zahnersatz im Ausland kommt für viele Patientinnen und Patienten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich in Frage, vor allem bei Implantaten, Kronen, Brücken und Veneers, und fast immer wegen des Eigenanteils, der zu Hause bleibt. Ob sich das lohnt, entscheidet weniger der Preis der Klinik als vier Fragen: Was zahlt die Krankenkasse oder Versicherung, und unter welchen Bedingungen? Wie viele Reisen braucht die Behandlung wirklich? Welche Gewährleistung gilt über die Grenze hinweg? Und wer kümmert sich zu Hause um Kontrollen und Reparaturen? Flymedi ist ein Marktplatz: Er listet Zahnkliniken und stellt den Kontakt her; die Behandlung erbringen die Kliniken. Diese Seite erklärt die Kassenregeln der drei Länder, welche Behandlungen gesucht werden, warum Implantate meist mehr als eine Reise brauchen, was eine Garantie wert ist und wie Sie eine Klinik prüfen.
Die Angaben sind Spannen, keine Versprechen. Ob ein Eingriff für Sie geeignet ist, muss ein Arzt individuell beurteilen.
Jede Klinik legt ihren Preis selbst fest. Prüfen Sie daher, was im Preis enthalten ist, bevor Sie zwei Kliniken vergleichen.




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Şişli, Türkei · 888 Klinikbewertungen
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Senden Sie uns Ihre Angaben, und ein Koordinator sagt Ihnen, welche Kliniken für Ihren Fall infrage kommen und welche nicht.



Şişli, Türkei · 435 Klinikbewertungen
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Gaziosmanpaşa, Türkei · 39 Klinikbewertungen
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Bakırköy, Türkei · 30 Klinikbewertungen
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Kliniken werden von Flymedi bewertet und sortiert. So funktioniert die Reihenfolge.
Patienten, die über Flymedi behandelt wurden, in ihren eigenen Worten. Es wird nichts geladen oder abgespielt, bis Sie auf Play drücken.
Benjamin
Zirkoniumkronen
Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube
Andre
Zahnimplantat
Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube
Anna Golm
Nasenkorrektur
Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube
Philip
Gliedmaßenverlängerung
Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube
Nicole
Brazilian Butt Lift
Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube
Andreas
Gliedmaßenverlängerung
Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube
Sabrin
Nasenkorrektur
Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube
Alex
Septumplastik
Gesprochen auf EnglischQuelle: YouTube
Laura
Zahnimplantat
Gesprochen auf EnglischQuelle: YouTube
Louren
Gastric Sleeve
Gesprochen auf EnglischQuelle: YouTube
Die Regeln unterscheiden sich zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich deutlich. Lesen Sie den Block für Ihre Versicherung und fragen Sie vor der Buchung schriftlich nach.
Gesetzlich Versicherte können nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Europäischen Union auch jenseits der Notfallversorgung in Anspruch nehmen. Für Zahnersatz muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn genehmigen, auch im EU-Ausland; die Verbraucherzentrale nennt diese Genehmigung stets erforderlich. Der Plan einer ausländischen Praxis muss auf Deutsch vorliegen. Ist er genehmigt, zahlt die Kasse den Festzuschuss auch bei Behandlung im Ausland, höchstens bis zu dem Betrag, den sie für die gleiche Behandlung in Deutschland übernehmen würde.
Die Rechnung im Ausland ist in der Regel sofort zu bezahlen; die Kasse erstattet den Zuschuss danach. Ein genehmigter Plan gilt nur befristet, bei der Techniker Krankenkasse zum Beispiel sechs Monate; fragen Sie Ihre eigene Kasse. Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Zuschuss: Nach Angaben der KZBV decken die Festzuschüsse 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, mit fünf lückenlosen Jahren 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent, und Krankenkassen bestätigen, dass die Bonusregelung auch im Ausland greift.
Zuschüsse gibt es nur für Behandlungen in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz: So regelt es § 13 Absatz 4 SGB V, und so beschreiben es die Krankenkassen; für andere Länder erstatten sie nach eigener Auskunft keine Kosten für Zahnersatz. Fragen Sie Ihre Kasse vorab schriftlich. Übersetzungskosten können bei Ihnen bleiben, und Kassen dürfen einen Verwaltungskostenabschlag abziehen. Eine Alternative nennt jede seriöse Beratung: Zahnersatz aus ausländischer Fertigung lässt sich auch über eine Praxis in Deutschland beziehen; hilfreich ist, wenn ein deutsches Labor die Arbeit prüft.
Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen folgen ihren eigenen Tarifbedingungen. Ob eine Behandlung im Ausland versichert ist, welche Länder eingeschlossen sind und welche Unterlagen verlangt werden, klären Sie vor der Buchung schriftlich mit Ihrem Anbieter. Diese Seite vergleicht keine Tarife.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und Artikel 31 KVG nur, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder deren Folgen bedingt sind oder zu deren Behandlung nötig sind; gewöhnliche Füllungen und Zahnspangen gehören nicht dazu. Zahnschäden nach einem Unfall zahlt die Grundversicherung nur, wenn keine andere Versicherung die Kosten deckt. Die meisten Zahnbehandlungen bezahlen Sie deshalb selbst oder über eine Zusatzversicherung; die Stiftung für Konsumentenschutz rät, vorher abzuklären, ob die Versicherung eine Behandlung im Ausland erstattet, und darauf zu achten, dass die ausländische Praxis mit einer Praxis in der Schweiz zusammenarbeitet, die Nachbehandlungen übernimmt.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) leistet für festsitzenden Zahnersatz, also Kronen, Brücken und Implantate, grundsätzlich keinen Kostenzuschuss; Ausnahmen gibt es nur bei besonderen medizinischen Indikationen. Für abnehmbaren Zahnersatz ist vor der Anfertigung eine Genehmigung erforderlich. Eine geplante Behandlung in einem anderen EU- oder EWR-Staat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich setzt nach Angaben der ÖGK eine vorherige Bewilligung nach medizinischer Prüfung voraus. Fragen Sie Ihren Krankenversicherungsträger vor der Behandlung schriftlich, ob und in welcher Höhe er Zuschüsse für Zahnersatz im Ausland leistet.
Die Behandlungen, für die gereist wird, sind wenige. Hier sind sie nach Art gruppiert, mit der üblichen Zahl der Reisen und dem Hinweis, ob sie für die Kasse als Zahnersatz zählen.
Ein Zahnimplantat ist ein chirurgischer Eingriff mit einer Abfolge, die keine Reiseorganisation verkürzen kann. Die Verbraucherzentrale rät, Vorbehandlungen und Einheilzeiten einzukalkulieren: Umfangreiche Arbeiten erfordern meist mehrere Termine und unter Umständen mehrere Reisen.
Sofortbelastung, eine Versorgung, die nach den Konsensdefinitionen des International Team for Implantology (ITI) innerhalb einer Woche nach dem Setzen auf den Implantaten befestigt wird, ist eine anerkannte Methode, vor allem bei ganzen Kiefern. Die konventionelle Belastung folgt nach mehr als zwei Monaten Einheilung und ist das Verfahren der Wahl, wenn die Primärstabilität gering ist oder ein größerer Knochenaufbau nötig war. Ob Sofortbelastung möglich ist, entscheidet die Stabilität des Implantats im Knochen, gemessen während des Eingriffs: eine Indikation, keine Option im Kostenvoranschlag.
Reicht der Knochen nicht, gehen Knochenaufbau oder Sinuslift dem Implantat voraus oder werden gleichzeitig gemacht; gehen sie voraus, verlängert ihre eigene Heilungsphase den Weg um Monate.
In der Praxis brauchen die meisten Implantatbehandlungen mindestens zwei Reisen. Wer Implantate und endgültige Kronen innerhalb eines kurzen Aufenthalts anbietet, wendet entweder Sofortbelastung an, und muss dann die Kriterien nennen, oder setzt ein Provisorium ein. Das Provisorium ist normal; nicht normal ist ein Provisorium, das als Endergebnis präsentiert wird.
In Deutschland übernimmt die Zahnärztin oder der Zahnarzt für gesetzlich Versicherte eine zweijährige Gewähr für Füllungen und Zahnersatz (§ 136a Absatz 4 SGB V). Für Zahnersatz, der im Ausland eingesetzt wird, gelten nach Angaben der KZBV die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes; Ansprüche machen Sie selbst gegenüber der ausländischen Praxis geltend. Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland sind nicht verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern.
Viele Kliniken geben zusätzlich eine eigene Garantie. Das Dokument gilt, was es sagt, nicht, was der Titel verspricht. Lesen Sie es auf vier Punkte: Was ist abgedeckt, Implantat, Krone oder beides, und wie lange? Was lässt die Garantie erlöschen, zum Beispiel versäumte Kontrollen? Wo wird repariert? Müssen Sie dafür zurückreisen, ist die Garantie eine Garantie plus Flug und Hotel. Und wer entscheidet, ob ein Problem darunterfällt?
Klären Sie vor der Reise, wer die Arbeit zu Hause betreut: Fragen Sie Ihre eigene Praxis, ob und zu welchen Bedingungen sie Kontrollen, Zahnreinigung und Reparaturen übernimmt. Und beachten Sie einen selten genannten Punkt: Die Bauteile eines Implantats sind herstellerspezifisch. Abutments und Schrauben eines Systems passen nicht auf ein anderes. Ist das System in Deutschland, der Schweiz oder Österreich nicht erhältlich, kann eine Praxis zu Hause die Teile für eine spätere Reparatur unter Umständen nicht beschaffen. Hersteller und Referenz jedes Implantats gehören deshalb schriftlich in den Plan.
Was Sie mit nach Hause nehmen sollten:
Die Nachsorge ist überall gleich: häusliche Pflege, regelmäßige Kontrollen mit Sondierung des Gewebes um das Implantat, professionelle Zahnreinigung und bei Bedarf eine Röntgenkontrolle. Ausgelassene Kontrollen erhöhen das Risiko entzündlicher Komplikationen bis zum Implantatverlust. Wer sie macht, und wo, gehört vor der ersten Reise geklärt.
Die KZBV nennt Qualität als wichtiges Kriterium und rät, sich vor der Wahl eines Angebots im Ausland zu vergewissern, dass eine hochwertige zahnärztliche und zahntechnische Versorgung gewährleistet ist. Die Verbraucherzentrale hält fest, dass ausländisch gefertigter Zahnersatz nicht schlechter sein muss, empfiehlt, Qualitätsfragen mit der eigenen Praxis zu besprechen, und rät vor umfangreichen Arbeiten zu einer zweiten Meinung, etwa bei den Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft.
Jede zahnärztliche Behandlung hat Risiken, und Implantate sind Chirurgie. Zu den Komplikationen, mit denen zu rechnen ist, gehören Implantate, die nicht einheilen oder sich entzünden (Periimplantitis), fehlgeschlagener Knochenaufbau, Infektionen und Nervverletzungen nach Eingriffen im Kiefer, anhaltende Empfindlichkeit, Zahnfleischprobleme an schlecht sitzenden Kronen und Brücken, Bissprobleme nach einer kompletten Neuversorgung, gebrochene oder gelöste Kronen, Veneers und Brücken sowie die Notwendigkeit einer Revision. Lassen Sie sich Nutzen und Risiken jedes Behandlungsschritts schriftlich und in einer Sprache erklären, die Sie verstehen.
Zwei Dinge lassen kommerzielle Seiten meist weg. Erstens: Veneers und Kronen erfordern das Abtragen von Zahnsubstanz und lassen sich nicht rückgängig machen; ein beschliffener Zahn braucht lebenslang eine Versorgung, und Kronen nehmen in der Regel mehr Substanz als Veneers. Zweitens: Übertherapie. Fragen Sie bei jedem Zahn, warum die Behandlung nötig ist, ob eine kleinere Lösung möglich wäre und ob eine unbehandelte Parodontitis oder Karies zuerst versorgt werden muss.
Die folgenden Fragen gelten für jede Klinik, zu Hause wie im Ausland.
Nennt eine Klinik Akkreditierungen, prüfen Sie sie bei der ausstellenden Stelle. Vorsicht ist angebracht, wenn eine Klinik die behandelnde Person vor der Zahlung nicht nennt, ohne Untersuchung oder Röntgenbilder einen festen Preis zusagt, gesunde Zähne überkronen will, ohne Alternativen zu erklären, zur schnellen Buchung drängt oder die Nachsorge nicht schriftlich zusichert.
Für Leserinnen und Leser mit deutscher gesetzlicher Versicherung entscheidet zuerst, ob ein Land zur EU, zum EWR oder zur Schweiz gehört: Nur dort ist mit genehmigtem Heil- und Kostenplan ein Festzuschuss möglich. Prüfen Sie vor der Buchung die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Stadt der Klinik; in der Schweiz gilt das EDA, in Österreich das BMEIA.
KZBV, Zahnbehandlung im Ausland; Festzuschuss und Eigenanteil. Verbraucherzentrale, Zahnersatz im Ausland, Stand 23. Februar 2026. § 13 Absatz 4 und § 136a Absatz 4 SGB V. Techniker Krankenkasse und Bergische Krankenkasse, Zahnersatz im Ausland. Bundesamt für Gesundheit, Zahnärztliche Behandlung; Artikel 31 KVG. Stiftung für Konsumentenschutz, Zähne im Ausland behandeln. Österreichische Gesundheitskasse, Zahnersatz; Geplante Behandlung im Ausland. EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745, Artikel 18 und Anhang XIII. International Team for Implantology, Belastungsprotokolle. Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise, gelesen am 17. September 2026.
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt, die diese Seite geprüft haben, und das Datum der Prüfung stehen oben auf der Seite.
Fotos der Kliniken, die die Behandlung durchgeführt haben, mit Einwilligung der Patienten. Jedes Foto ist seiner Klinik zugeordnet.
Bewertungen von Patienten, die diese Behandlung über Flymedi erhalten haben. Jede ist in der Sprache des Patienten verfasst.
A. from Deutschland· Veneers✓ Verifiziert
5,0 · 16. Juni 2026
Ich habe mich bei DentaVivo für Veneers entschieden, weil ich die Form und Farbe meiner Frontzähne verbessern wollte. Der Zahnarzt hat meine Wünsche genau verstanden und darauf geachtet, dass das Ergebnis nicht zu weiß oder künstlich aussieht. Während der Behandlung wurde mir jeder Schritt erklärt, was mich sehr beruhigt hat. Flymedi hat alles gut organisiert und ich bin wirklich glücklich mit meinem neuen Lächeln 🙂
T. from Deutschland· Zahnimplantat✓ Verifiziert
5,0 · 10. Juni 2026
Ich habe bei DentaVivo zwei Zahnimplantate bekommen und meine Erfahrung war sehr positiv. Der Zahnarzt war ruhig, professionell und hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen. Die Behandlung verlief besser als erwartet und auch die Nachkontrolle war sehr gründlich. Flymedi hat die Termine und die Kommunikation erleichtert, und die Kosten waren deutlich niedriger als in Deutschland.
L. from Deutschland· All-on-6✓ Verifiziert
5,0 · 29. Mai 2026
Ich habe mich für eine All-on-6-Behandlung bei DentaVivo entschieden, weil ich seit Jahren große Probleme mit meinen Zähnen hatte. Der Zahnarzt hat den gesamten Ablauf verständlich erklärt und mir vor der Behandlung viel Sicherheit gegeben. Die ersten Tage waren natürlich etwas ungewohnt, aber das Team war sehr aufmerksam und hilfsbereit. Flymedi hat die Termine und die Kommunikation gut organisiert, und heute kann ich endlich wieder ohne Sorgen essen und lächeln.
K. from Deutschland· Zahnkronen✓ Verifiziert
5,0 · 30. April 2026
Ich habe bei DentaVivo mehrere Zahnkronen bekommen und bin mit dem Ergebnis wirklich zufrieden. Die Farbe wurde sehr gut an meine natürlichen Zähne angepasst und auch der Biss fühlt sich angenehm an. Der Zahnarzt hat sich viel Zeit genommen und mir jeden Schritt verständlich erklärt. Flymedi hat die Termine und die Kommunikation organisiert, dadurch war alles viel unkomplizierter als gedacht 🙂
1178 Bewertungen
Antworten des medizinischen Redaktionsteams, geprüft von dem auf dieser Seite genannten medizinischen Prüfer.
Verfasst von Asli Diken, Medizinische Fachschriftstellerin bei Flymedi. Medizinisch geprüft von Musa Kaya, Zahnmedizin. Inhalt aktualisiert am 23. Juni 2026. Nächste planmäßige Prüfung 23. Juni 2027.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen, keine persönliche medizinische Beratung. Sie stellt keine Diagnose und ersetzt nicht die individuelle Beurteilung durch einen Arzt, der Sie untersucht hat.
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