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Zahnmedizin im Ausland: Was Sie vor Zahnersatz oder einer Zahnbehandlung im Ausland klären sollten

Zahnersatz im Ausland kommt für viele Patientinnen und Patienten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich in Frage, vor allem bei Implantaten, Kronen, Brücken und Veneers, und fast immer wegen des Eigenanteils, der zu Hause bleibt. Ob sich das lohnt, entscheidet weniger der Preis der Klinik als vier Fragen: Was zahlt die Krankenkasse oder Versicherung, und unter welchen Bedingungen? Wie viele Reisen braucht die Behandlung wirklich? Welche Gewährleistung gilt über die Grenze hinweg? Und wer kümmert sich zu Hause um Kontrollen und Reparaturen? Flymedi ist ein Marktplatz: Er listet Zahnkliniken und stellt den Kontakt her; die Behandlung erbringen die Kliniken. Diese Seite erklärt die Kassenregeln der drei Länder, welche Behandlungen gesucht werden, warum Implantate meist mehr als eine Reise brauchen, was eine Garantie wert ist und wie Sie eine Klinik prüfen.

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Medizinisch geprüft von Musa Kaya, Zahnmedizin. Verfasst von Asli Diken.
Aktualisiert am 23. Juni 2026 · Redaktionelle Standards

Zahnmedizin im Ausland auf einen Blick

Startpreis, 16. Februar 2026ab 50 €Nur Behandlung

Die Angaben sind Spannen, keine Versprechen. Ob ein Eingriff für Sie geeignet ist, muss ein Arzt individuell beurteilen.

Kliniken für Zahnmedizin

Jede Klinik legt ihren Preis selbst fest. Prüfen Sie daher, was im Preis enthalten ist, bevor Sie zwei Kliniken vergleichen.

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Patientengeschichten

Patienten, die über Flymedi behandelt wurden, in ihren eigenen Worten. Es wird nichts geladen oder abgespielt, bis Sie auf Play drücken.

Benjamin

Zirkoniumkronen

Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube

Andre

Zahnimplantat

Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube

Anna Golm

Nasenkorrektur

Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube

Philip

Gliedmaßenverlängerung

Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube

Nicole

Brazilian Butt Lift

Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube

Andreas

Gliedmaßenverlängerung

Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube

Sabrin

Nasenkorrektur

Gesprochen auf DeutschQuelle: YouTube

Alex

Septumplastik

Gesprochen auf EnglischQuelle: YouTube

Laura

Zahnimplantat

Gesprochen auf EnglischQuelle: YouTube

Louren

Gastric Sleeve

Gesprochen auf EnglischQuelle: YouTube

Wer zahlt mit: Krankenkasse, Heil- und Kostenplan und Festzuschuss

Die Regeln unterscheiden sich zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich deutlich. Lesen Sie den Block für Ihre Versicherung und fragen Sie vor der Buchung schriftlich nach.

Gesetzlich versichert in Deutschland

Gesetzlich Versicherte können nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Europäischen Union auch jenseits der Notfallversorgung in Anspruch nehmen. Für Zahnersatz muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn genehmigen, auch im EU-Ausland; die Verbraucherzentrale nennt diese Genehmigung stets erforderlich. Der Plan einer ausländischen Praxis muss auf Deutsch vorliegen. Ist er genehmigt, zahlt die Kasse den Festzuschuss auch bei Behandlung im Ausland, höchstens bis zu dem Betrag, den sie für die gleiche Behandlung in Deutschland übernehmen würde.

Die Rechnung im Ausland ist in der Regel sofort zu bezahlen; die Kasse erstattet den Zuschuss danach. Ein genehmigter Plan gilt nur befristet, bei der Techniker Krankenkasse zum Beispiel sechs Monate; fragen Sie Ihre eigene Kasse. Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Zuschuss: Nach Angaben der KZBV decken die Festzuschüsse 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, mit fünf lückenlosen Jahren 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent, und Krankenkassen bestätigen, dass die Bonusregelung auch im Ausland greift.

Zuschüsse gibt es nur für Behandlungen in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz: So regelt es § 13 Absatz 4 SGB V, und so beschreiben es die Krankenkassen; für andere Länder erstatten sie nach eigener Auskunft keine Kosten für Zahnersatz. Fragen Sie Ihre Kasse vorab schriftlich. Übersetzungskosten können bei Ihnen bleiben, und Kassen dürfen einen Verwaltungskostenabschlag abziehen. Eine Alternative nennt jede seriöse Beratung: Zahnersatz aus ausländischer Fertigung lässt sich auch über eine Praxis in Deutschland beziehen; hilfreich ist, wenn ein deutsches Labor die Arbeit prüft.

Privat oder zusatzversichert

Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen folgen ihren eigenen Tarifbedingungen. Ob eine Behandlung im Ausland versichert ist, welche Länder eingeschlossen sind und welche Unterlagen verlangt werden, klären Sie vor der Buchung schriftlich mit Ihrem Anbieter. Diese Seite vergleicht keine Tarife.

Versichert in der Schweiz

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und Artikel 31 KVG nur, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder deren Folgen bedingt sind oder zu deren Behandlung nötig sind; gewöhnliche Füllungen und Zahnspangen gehören nicht dazu. Zahnschäden nach einem Unfall zahlt die Grundversicherung nur, wenn keine andere Versicherung die Kosten deckt. Die meisten Zahnbehandlungen bezahlen Sie deshalb selbst oder über eine Zusatzversicherung; die Stiftung für Konsumentenschutz rät, vorher abzuklären, ob die Versicherung eine Behandlung im Ausland erstattet, und darauf zu achten, dass die ausländische Praxis mit einer Praxis in der Schweiz zusammenarbeitet, die Nachbehandlungen übernimmt.

Versichert in Österreich

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) leistet für festsitzenden Zahnersatz, also Kronen, Brücken und Implantate, grundsätzlich keinen Kostenzuschuss; Ausnahmen gibt es nur bei besonderen medizinischen Indikationen. Für abnehmbaren Zahnersatz ist vor der Anfertigung eine Genehmigung erforderlich. Eine geplante Behandlung in einem anderen EU- oder EWR-Staat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich setzt nach Angaben der ÖGK eine vorherige Bewilligung nach medizinischer Prüfung voraus. Fragen Sie Ihren Krankenversicherungsträger vor der Behandlung schriftlich, ob und in welcher Höhe er Zuschüsse für Zahnersatz im Ausland leistet.

Welche Behandlungen im Ausland gesucht werden

Die Behandlungen, für die gereist wird, sind wenige. Hier sind sie nach Art gruppiert, mit der üblichen Zahl der Reisen und dem Hinweis, ob sie für die Kasse als Zahnersatz zählen.

Implantologie

Zahnimplantate im Ausland ersetzen die Wurzel eines fehlenden Zahns durch eine Titanschraube, auf die nach der Einheilung die Krone kommt. Reicht der Knochen nicht, gehen eine Knochentransplantation oder ein Sinuslift voraus. In der Regel zwei Reisen mit Monaten Abstand; mit Knochenaufbau oft mehr. Implantatgetragener Zahnersatz zählt für die Kasse als Zahnersatz.

Kronen und Brücken

Die Zahnkrone überdeckt einen geschädigten Zahn; Zirkonkrone, Emax Kronen und Porzellankronen sind Materialien mit unterschiedlichen Indikationen. Die Zahnbrücke ersetzt fehlende Zähne und stützt sich auf die Nachbarzähne. Auf natürlichen Zähnen oft eine Reise mit Provisorium; auf Implantaten die zweite. Kronen und Brücken sind Zahnersatz.

Ästhetik

Veneers sind dünne Schalen auf der Vorderseite des Zahns; sie erfordern fast immer ein Abschleifen des Zahnschmelzes und lassen sich nicht rückgängig machen. Dental Bonding trägt Kunststoff auf, meist mit wenig oder keinem Abschleifen. Zahnbleaching hellt die Zahnfarbe auf, ohne die Zahnsubstanz zu verändern. Ein Hollywood Smile ist eine Verkaufsbezeichnung, keine Behandlung: Fragen Sie, welche Zähne mit Veneers, Kronen oder Bonding versorgt werden. Meist eine Reise.

Realistische Zeitpläne: Warum Implantate meist mehr als eine Reise brauchen

Ein Zahnimplantat ist ein chirurgischer Eingriff mit einer Abfolge, die keine Reiseorganisation verkürzen kann. Die Verbraucherzentrale rät, Vorbehandlungen und Einheilzeiten einzukalkulieren: Umfangreiche Arbeiten erfordern meist mehrere Termine und unter Umständen mehrere Reisen.

  1. Untersuchung und Bildgebung

    Befund, Röntgen und bei Bedarf eine dreidimensionale Aufnahme. Daraus entsteht der schriftliche Plan, für die Kasse der Heil- und Kostenplan.
  2. Extraktion und Heilung

    Muss ein Zahn entfernt werden, heilt das Zahnfach zunächst aus; die Sofortimplantation nach der Extraktion bleibt ausgewählten Fällen vorbehalten.
  3. Setzen des Implantats

    Die Titanschraube wird im Knochen verankert. Das ist die erste Reise.
  4. Einheilzeit

    Der Knochen wächst an das Implantat an und macht es belastbar. Ohne diese Monate trägt das Implantat den Kaudruck nicht.
  5. Abutment und endgültige Krone

    Nach der Einheilung werden das Verbindungsstück und die endgültige Krone oder Brücke eingesetzt. Das ist die zweite Reise.

Sofortbelastung, eine Versorgung, die nach den Konsensdefinitionen des International Team for Implantology (ITI) innerhalb einer Woche nach dem Setzen auf den Implantaten befestigt wird, ist eine anerkannte Methode, vor allem bei ganzen Kiefern. Die konventionelle Belastung folgt nach mehr als zwei Monaten Einheilung und ist das Verfahren der Wahl, wenn die Primärstabilität gering ist oder ein größerer Knochenaufbau nötig war. Ob Sofortbelastung möglich ist, entscheidet die Stabilität des Implantats im Knochen, gemessen während des Eingriffs: eine Indikation, keine Option im Kostenvoranschlag.

Reicht der Knochen nicht, gehen Knochenaufbau oder Sinuslift dem Implantat voraus oder werden gleichzeitig gemacht; gehen sie voraus, verlängert ihre eigene Heilungsphase den Weg um Monate.

In der Praxis brauchen die meisten Implantatbehandlungen mindestens zwei Reisen. Wer Implantate und endgültige Kronen innerhalb eines kurzen Aufenthalts anbietet, wendet entweder Sofortbelastung an, und muss dann die Kriterien nennen, oder setzt ein Provisorium ein. Das Provisorium ist normal; nicht normal ist ein Provisorium, das als Endergebnis präsentiert wird.

Gewährleistung, Nachsorge und Implantat-Bauteile

In Deutschland übernimmt die Zahnärztin oder der Zahnarzt für gesetzlich Versicherte eine zweijährige Gewähr für Füllungen und Zahnersatz (§ 136a Absatz 4 SGB V). Für Zahnersatz, der im Ausland eingesetzt wird, gelten nach Angaben der KZBV die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes; Ansprüche machen Sie selbst gegenüber der ausländischen Praxis geltend. Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland sind nicht verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern.

Viele Kliniken geben zusätzlich eine eigene Garantie. Das Dokument gilt, was es sagt, nicht, was der Titel verspricht. Lesen Sie es auf vier Punkte: Was ist abgedeckt, Implantat, Krone oder beides, und wie lange? Was lässt die Garantie erlöschen, zum Beispiel versäumte Kontrollen? Wo wird repariert? Müssen Sie dafür zurückreisen, ist die Garantie eine Garantie plus Flug und Hotel. Und wer entscheidet, ob ein Problem darunterfällt?

Klären Sie vor der Reise, wer die Arbeit zu Hause betreut: Fragen Sie Ihre eigene Praxis, ob und zu welchen Bedingungen sie Kontrollen, Zahnreinigung und Reparaturen übernimmt. Und beachten Sie einen selten genannten Punkt: Die Bauteile eines Implantats sind herstellerspezifisch. Abutments und Schrauben eines Systems passen nicht auf ein anderes. Ist das System in Deutschland, der Schweiz oder Österreich nicht erhältlich, kann eine Praxis zu Hause die Teile für eine spätere Reparatur unter Umständen nicht beschaffen. Hersteller und Referenz jedes Implantats gehören deshalb schriftlich in den Plan.

Was Sie mit nach Hause nehmen sollten:

  • Implantatpass oder Implantatkarte. In der EU sieht die Medizinprodukteverordnung eine Implantatkarte mit Bezeichnung, Charge und Hersteller vor; außerhalb der EU fragen Sie ausdrücklich danach.
  • Hersteller, Modell und Referenz jedes Implantats und Abutments, mit Chargennummer und Position im Kiefer.
  • Die Konformitätserklärung für den Zahnersatz. Kronen, Brücken und Prothesen sind Sonderanfertigungen; nach Anhang XIII der EU-Medizinprodukteverordnung stellt der Hersteller eine Erklärung aus, die Ihnen zur Verfügung stehen muss und Material und Hersteller nennt. Außerhalb der EU fragen Sie nach einem gleichwertigen Nachweis.
  • Röntgenbilder nach der Behandlung und die dreidimensionale Aufnahme, falls angefertigt.
  • Der Behandlungsplan, wie er ausgeführt wurde, mit den Abweichungen vom Kostenvoranschlag.
  • Eine detaillierte Rechnung auf Deutsch für die Krankenkasse, wie die Verbraucherzentrale sie empfiehlt, mit Material- und Laborkostenaufstellung und Quittung.

Die Nachsorge ist überall gleich: häusliche Pflege, regelmäßige Kontrollen mit Sondierung des Gewebes um das Implantat, professionelle Zahnreinigung und bei Bedarf eine Röntgenkontrolle. Ausgelassene Kontrollen erhöhen das Risiko entzündlicher Komplikationen bis zum Implantatverlust. Wer sie macht, und wo, gehört vor der ersten Reise geklärt.

Qualität und Risiken

Die KZBV nennt Qualität als wichtiges Kriterium und rät, sich vor der Wahl eines Angebots im Ausland zu vergewissern, dass eine hochwertige zahnärztliche und zahntechnische Versorgung gewährleistet ist. Die Verbraucherzentrale hält fest, dass ausländisch gefertigter Zahnersatz nicht schlechter sein muss, empfiehlt, Qualitätsfragen mit der eigenen Praxis zu besprechen, und rät vor umfangreichen Arbeiten zu einer zweiten Meinung, etwa bei den Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft.

Jede zahnärztliche Behandlung hat Risiken, und Implantate sind Chirurgie. Zu den Komplikationen, mit denen zu rechnen ist, gehören Implantate, die nicht einheilen oder sich entzünden (Periimplantitis), fehlgeschlagener Knochenaufbau, Infektionen und Nervverletzungen nach Eingriffen im Kiefer, anhaltende Empfindlichkeit, Zahnfleischprobleme an schlecht sitzenden Kronen und Brücken, Bissprobleme nach einer kompletten Neuversorgung, gebrochene oder gelöste Kronen, Veneers und Brücken sowie die Notwendigkeit einer Revision. Lassen Sie sich Nutzen und Risiken jedes Behandlungsschritts schriftlich und in einer Sprache erklären, die Sie verstehen.

Zwei Dinge lassen kommerzielle Seiten meist weg. Erstens: Veneers und Kronen erfordern das Abtragen von Zahnsubstanz und lassen sich nicht rückgängig machen; ein beschliffener Zahn braucht lebenslang eine Versorgung, und Kronen nehmen in der Regel mehr Substanz als Veneers. Zweitens: Übertherapie. Fragen Sie bei jedem Zahn, warum die Behandlung nötig ist, ob eine kleinere Lösung möglich wäre und ob eine unbehandelte Parodontitis oder Karies zuerst versorgt werden muss.

So prüfen Sie eine Zahnklinik im Ausland

Die folgenden Fragen gelten für jede Klinik, zu Hause wie im Ausland.

  • Wer behandelt? Vollständiger Name, Zulassung und Fachgebiet, nachprüfbar im öffentlichen Register der zuständigen Behörde oder Kammer.
  • Entsteht der Behandlungsplan vor der Reise aus Röntgenbildern oder Scans? Was kann sich bei der Ankunft ändern, und wird der Plan als deutscher Heil- und Kostenplan ausgestellt?
  • Welches Implantatsystem und welche Materialien? Hersteller und Referenz, schriftlich. Eine allgemeine Angabe reicht nicht.
  • Welches Labor fertigt den Zahnersatz? Wo, und aus welchem Material.
  • Wie viele Reisen und Termine braucht der Plan? Und was passiert dazwischen, mit welchem Provisorium.
  • Was enthält der Kostenvoranschlag, und was nicht? Extraktionen, Knochenaufbau, Provisorien, Revisionen, Bildgebung.
  • Wer ist von zu Hause aus erreichbar? In welcher Sprache, zu welchen Zeiten und wie lange nach der Behandlung.
  • Was passiert, wenn nach der Rückkehr eine Komplikation auftritt? Wer behandelt sie, wo, und wer trägt die Kosten.

Nennt eine Klinik Akkreditierungen, prüfen Sie sie bei der ausstellenden Stelle. Vorsicht ist angebracht, wenn eine Klinik die behandelnde Person vor der Zahlung nicht nennt, ohne Untersuchung oder Röntgenbilder einen festen Preis zusagt, gesunde Zähne überkronen will, ohne Alternativen zu erklären, zur schnellen Buchung drängt oder die Nachsorge nicht schriftlich zusichert.

Zielländer im Überblick

Für Leserinnen und Leser mit deutscher gesetzlicher Versicherung entscheidet zuerst, ob ein Land zur EU, zum EWR oder zur Schweiz gehört: Nur dort ist mit genehmigtem Heil- und Kostenplan ein Festzuschuss möglich. Prüfen Sie vor der Buchung die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Stadt der Klinik; in der Schweiz gilt das EDA, in Österreich das BMEIA.

EU-Länder: Festzuschuss mit genehmigtem Heil- und Kostenplan möglich

Polen

Zahnbehandlung in Polen. EU-Mitglied, also Festzuschuss mit genehmigtem Plan und Implantatkarte nach EU-Recht. Die Anreise ist aus dem Osten Deutschlands kurz; klären Sie Anzahl der Reisen und die Sprache der Unterlagen.

Spanien

Zahnbehandlung in Spanien. EU-Mitglied mit denselben Kassenregeln. Die Kliniken liegen in Städten mit Direktflügen; ein Implantatweg bleibt bei zwei Reisen.

Ungarn

Zahnbehandlung in Ungarn. EU-Mitglied und seit Jahrzehnten ein Ziel für Zahnersatz, mit Kliniken in Budapest und im Westen des Landes nahe der österreichischen Grenze. Prüfen Sie Anreise und Anzahl der Reisen.

Außerhalb von EU, EWR und Schweiz: kein Festzuschuss

Türkei

Zahnbehandlung in der Türkei. Kein EU-Mitglied: Nach Auskunft der Krankenkassen kein Festzuschuss; Implantatkarte und EU-Regeln für Medizinprodukte gelten nicht automatisch, verlangen Sie die Unterlagen ausdrücklich. Aufenthalte organisiert meist die Klinik; ein Implantat braucht trotzdem zwei Reisen.

Thailand

Zahnbehandlung in Thailand. Kein EU-Mitglied, kein Festzuschuss, lange Anreise; bei zwei Reisen für ein Implantat zählen Flugzeit und Kosten doppelt.

Kolumbien

Zahnbehandlung in Colombia. Kein EU-Mitglied, kein Festzuschuss, Langstrecke. Für einen Plan mit mehreren Reisen ist das die wichtigste Rechengröße.

Quellen und Prüfung

KZBV, Zahnbehandlung im Ausland; Festzuschuss und Eigenanteil. Verbraucherzentrale, Zahnersatz im Ausland, Stand 23. Februar 2026. § 13 Absatz 4 und § 136a Absatz 4 SGB V. Techniker Krankenkasse und Bergische Krankenkasse, Zahnersatz im Ausland. Bundesamt für Gesundheit, Zahnärztliche Behandlung; Artikel 31 KVG. Stiftung für Konsumentenschutz, Zähne im Ausland behandeln. Österreichische Gesundheitskasse, Zahnersatz; Geplante Behandlung im Ausland. EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745, Artikel 18 und Anhang XIII. International Team for Implantology, Belastungsprotokolle. Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise, gelesen am 17. September 2026.

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt, die diese Seite geprüft haben, und das Datum der Prüfung stehen oben auf der Seite.

Echte Ergebnisse: vorher und nachher

Fotos der Kliniken, die die Behandlung durchgeführt haben, mit Einwilligung der Patienten. Jedes Foto ist seiner Klinik zugeordnet.

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Was Patienten sagen Wie wir Bewertungen erheben

Bewertungen von Patienten, die diese Behandlung über Flymedi erhalten haben. Jede ist in der Sprache des Patienten verfasst.

A. from Deutschland· VeneersVerifiziert

5,0 · 16. Juni 2026

Ich habe mich bei DentaVivo für Veneers entschieden, weil ich die Form und Farbe meiner Frontzähne verbessern wollte. Der Zahnarzt hat meine Wünsche genau verstanden und darauf geachtet, dass das Ergebnis nicht zu weiß oder künstlich aussieht. Während der Behandlung wurde mir jeder Schritt erklärt, was mich sehr beruhigt hat. Flymedi hat alles gut organisiert und ich bin wirklich glücklich mit meinem neuen Lächeln 🙂

T. from Deutschland· ZahnimplantatVerifiziert

5,0 · 10. Juni 2026

Ich habe bei DentaVivo zwei Zahnimplantate bekommen und meine Erfahrung war sehr positiv. Der Zahnarzt war ruhig, professionell und hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen. Die Behandlung verlief besser als erwartet und auch die Nachkontrolle war sehr gründlich. Flymedi hat die Termine und die Kommunikation erleichtert, und die Kosten waren deutlich niedriger als in Deutschland.

L. from Deutschland· All-on-6Verifiziert

5,0 · 29. Mai 2026

Ich habe mich für eine All-on-6-Behandlung bei DentaVivo entschieden, weil ich seit Jahren große Probleme mit meinen Zähnen hatte. Der Zahnarzt hat den gesamten Ablauf verständlich erklärt und mir vor der Behandlung viel Sicherheit gegeben. Die ersten Tage waren natürlich etwas ungewohnt, aber das Team war sehr aufmerksam und hilfsbereit. Flymedi hat die Termine und die Kommunikation gut organisiert, und heute kann ich endlich wieder ohne Sorgen essen und lächeln.

K. from Deutschland· ZahnkronenVerifiziert

5,0 · 30. April 2026

Ich habe bei DentaVivo mehrere Zahnkronen bekommen und bin mit dem Ergebnis wirklich zufrieden. Die Farbe wurde sehr gut an meine natürlichen Zähne angepasst und auch der Biss fühlt sich angenehm an. Der Zahnarzt hat sich viel Zeit genommen und mir jeden Schritt verständlich erklärt. Flymedi hat die Termine und die Kommunikation organisiert, dadurch war alles viel unkomplizierter als gedacht 🙂

1178 Bewertungen

Häufig gestellte Fragen

Antworten des medizinischen Redaktionsteams, geprüft von dem auf dieser Seite genannten medizinischen Prüfer.

Zahlt die Krankenkasse Zahnersatz im Ausland?
Gesetzliche Kassen zahlen den Festzuschuss in der EU, im EWR und in der Schweiz, wenn der Heil- und Kostenplan vorab genehmigt wurde, höchstens in der Höhe, die sie in Deutschland zahlen würden. Rest und Reisekosten tragen Sie selbst.
Muss der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung genehmigt sein?
Für Zahnersatz immer, auch im EU-Ausland; die Verbraucherzentrale nennt die Genehmigung stets erforderlich. Der Plan muss auf Deutsch vorliegen und gilt nach der Genehmigung nur befristet.
Gibt es einen Zuschuss für Behandlungen außerhalb der EU?
Nach Auskunft der Krankenkassen nein: Zuschüsse gibt es nur für Behandlungen in der EU, im EWR und in der Schweiz. Fragen Sie Ihre Kasse vorab schriftlich.
Welche Gewährleistung gilt für Zahnersatz aus dem Ausland?
Die Regeln des Landes, in dem der Zahnersatz eingesetzt wurde; Ansprüche machen Sie selbst gegenüber der ausländischen Praxis geltend. Die zweijährige Gewähr nach § 136a SGB V gilt für Behandlungen in Deutschland.
Bessert mein Zahnarzt in Deutschland Zahnersatz aus dem Ausland nach?
Nach Angaben der KZBV ist er nicht verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren. Fragen Sie vor der Reise, ob und zu welchen Bedingungen Ihre Praxis Kontrollen und Reparaturen übernimmt.
Wie viele Reisen brauche ich für ein Implantat?
In der Regel zwei: eine zum Setzen, eine nach der Einheilzeit für Abutment und endgültige Krone; mit vorgeschaltetem Knochenaufbau drei. Eine Reise reicht nur bei indizierter Sofortbelastung oder mit einem Provisorium.
Was bedeutet Sofortbelastung?
Eine Versorgung, die innerhalb einer Woche nach dem Setzen auf den Implantaten befestigt wird. Sie ist anerkannt, vor allem bei ganzen Kiefern, hängt aber von Primärstabilität und Knochen ab: Das entscheidet sich während des Eingriffs, nicht im Kostenvoranschlag.
Kann man Veneers rückgängig machen?
Nein. Für Veneers wird in der Regel Zahnschmelz abgeschliffen, und der wächst nicht nach; der Zahn braucht danach dauerhaft eine Versorgung, die über die Jahre erneuert werden muss.
Ist eine Zahnbehandlung im Ausland sicher?
Das kann keine Klinik und kein Land versprechen. In Ihrer Hand liegen die Prüfungen auf dieser Seite: eine im Register nachprüfbare Behandlerin oder ein nachprüfbarer Behandler, ein schriftlicher Plan Zahn für Zahn, die Kassenregeln, eine schriftlich geklärte Nachsorge und die Unterlagen für zu Hause.
Was kostet eine Zahnbehandlung im Ausland?
Das hängt von Behandlung, Zahl der Implantate und Kronen, Implantatsystem, Knochenaufbau, Anzahl der Reisen und Land ab. Die KZBV rät, zum Eigenanteil mindestens Reise- und Unterkunftskosten hinzuzurechnen, auch für eine mögliche Nachbesserungsreise. Kostenvoranschläge stehen auf den Länder- und Behandlungsseiten.

Über diese Seite

Verfasst von Asli Diken, Medizinische Fachschriftstellerin bei Flymedi. Medizinisch geprüft von Musa Kaya, Zahnmedizin. Inhalt aktualisiert am 23. Juni 2026. Nächste planmäßige Prüfung 23. Juni 2027.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen, keine persönliche medizinische Beratung. Sie stellt keine Diagnose und ersetzt nicht die individuelle Beurteilung durch einen Arzt, der Sie untersucht hat.

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